Schulung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 fordern von jedem Unternehmer wirksame Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten für den Brand- und Evakuierungsfall.
Egal wie groß Ihr Unternehmen ist, Sie müssen Brandschutzhelfer gemäß Arbeitsstättenregel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" in Theorie und Praxis ausgebildet haben, mindestens 5% der Beschäftigten.