Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland

Rauchmelder

In den Bundesländern haben die Gesetzgeber die Sinnhaftigkeit der kleinen Lebensretter erkannt und Rauchmelder sind mittlerweile flächendeckend gesetzlich vorgeschrieben.

Hier finden Sie eine Aufstellung in welchen Bundesländern welche Anforderungen gestellt werden.

Baden-Württemberg

  • für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Bayern

  • für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Berlin

  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2020
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Brandenburg

  • für Neu- und Umbauten seit 01.07.2016
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2020
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Bremen

  • für Neu- und Umbauten seit 01.05.2010
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Hamburg

  • für Neu- und Umbauten seit 01.04.2006
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
  • in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Hessen

  • für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
  • für  bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Mecklenburg-Vorpommern

  • für Neu- und Umbauten seit 01.09.2006
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2009
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Niedersachsen

  • für Neu- und Umbauten seit 01.11.2010
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Nordrhein-Westfalen

  • in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Rheinland-Pfalz

  • für Neu- und Umbauten seit 23.12.2003
  • für bestehende Wohnungen: bis 12.07.2012
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Saarland

  • für Neu- und Umbauten (die nach dem 18.02.2004 erstellt wurden) und Umbauten
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Sachsen

  • für Neu- und Umbauten seit 01.01.2016
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Sachsen-Anhalt

  • für Neu- und Umbauten seit 17.12.2009
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Schleswig-Holstein

  • für Neu- und Umbauten seit 01.04.2005
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Thüringen

  • für Neu- und Umbauten seit 29.02.2008
  • Aufenthalts- und Schlafräume, sowie Flure (Rettungswege)

Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de


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